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Fachkundenachweise zur neuen NiSV für Heilpraktiker/innen und Kosmetiker/innen

Alle Termine und Preise unter www.nisv-schulung.de.

NiSV Fachkundenachweise werden  in Kooperation mit der Charité Berlin, Bereich Chirurgisch-anatomisches Trainingszentrum BeST CAT, mit der Ästhetik Akademie Berlin geschult und sind ein völlig neues Ausbildungskonzept zum Erwerb der Fachkundemodule B-F für Heilpraktiker/innen und Kosmetiker/innen.

Im Zuge der Qualifikation und Ausbildung von Heilpraktikern/innen und  Kosmetiker/innen sieht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit der neuen NiSV eine Erweiterung der Ausbildungsmodalitäten für die Anwendung nichtionisierender Geräte im kosmetisch-gewerblichen Bereich zur Minimisierung der damit verbunden Risiken für den Patienten/Klienten vor.

Zur Optimierung der Behandlungssicherheit während der Anwendung von nichtionsierenden Strahlungsquellen im Bereich Kosmetik konnten wir das BeST Cat der Charité gewinnen, die für den Fachkundenachweis B „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“  sowie für die Fachkunde C „Optische Strahlung“, Fachkunde D „Hochfrequenz“, Fachkunde E „Niederfrequenz“ und Fachkunde F „Ultraschall“ ihre Mitwirkung sowie deren Hörsäle und den Anatomiebereich zur Verfügung stellt.

Die neue NiSV -Strahlenschutz Verordnung bei kosmetischen und
sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen

Unterschiedliche Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen kommen derzeit ohne spezifische Ausbildungen am Menschen zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken zum Einsatz.
Anwendungen mit Lasern, intensiven Lichtquellen (IPL-Geräte) oder anderen optischen Strahlungsquellen, Ultraschallanwendungen sowie Anwendungen mit Magnetfeldern und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern fallen ab dem 1.1.2021 unter die neue NiSV (nichtionisierende Strahlenschutzverordnung).

Bisher durften diese Behandlungen auch von Personen ohne besondere Qualifikation angeboten werden, obwohl die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für den Menschen erheblich sein können.
Mit einer Übergangsregelung sieht der Gesetzgeber nun eine Änderung bei der Anwendung dieser Geräte vor. Bis spätestens zum 31.12.2022 dürfen entsprechende Anwendungen nach der NiSV ausnahmslos nur mit den entsprechenden Fachkundenachweisen durchgeführt werden.

Ziel dieser Verordnung ist, Verbraucherinnen und Verbraucher vor den schädlichen Wirkungen dieser Strahlung besser zu schützen und einheitliche und nachweisebare Behandlungsstandards zu schaffen.

Folgende Fachkundenachweise sieht die NiSV in Abhängigkeit der zum Einsatz kommenden Geräte vor:

B. „Grundlagen Haut und deren Anhangsgebilde“ 80 LE
C. „Optische Strahlung“ 120 LE
D. „EMF“ Elektromagnetische Felder (Hochfrequenz in der Kosmetik) 40 LE
E. „EMF“ Elektromagnetische Felder(Niederfrequenz, Gleichstrom und Magnetfeldgeräte) 24 LE
F. Zur Stimulation „Ultraschall“ 40 LE

Die Kurse finden als Präsenzkurse an der Charité statt und haben einen E-Learning Anteil sowie einen Praxisteil und schließen immer mit einer Prüfung im jeweiligen Bereich ab.

Kursbeginn ist in Abstimmung mit der Charité und den Corona Regularien ab August 2022

Die Kurse müssen nach Vorgaben des Gesetzgebers und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bis zum 31.12.2022 absolviert werden, da ohne die entsprechenden Fachkundenachweise die benannten Geräte nicht mehr betrieben werden.